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   OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19   

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https://dejure.org/2019,24643
OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19 (https://dejure.org/2019,24643)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.07.2019 - 5 A 327/19 (https://dejure.org/2019,24643)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 5 A 327/19 (https://dejure.org/2019,24643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Computerfax ist kein elektronisches Dokument

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 92
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19
    Deshalb tritt bei diesem Übermittlungsweg die elektronische Speicherung für sich genommen nicht an die Stelle der Schriftform, sondern ist nur ein Durchgangsstadium; das Gericht kann in der Regel erst dann von einem gefaxten Schriftsatz Kenntnis nehmen, wenn er ausgedruckt vorliegt (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 -, juris Rn. 15).

    Dass Telekopien nach der Verwaltungsgerichtsordnung wie auch nach der Zivilprozessordnung als schriftliche Dokumente einzuordnen sind, wird ferner bestätigt durch die Vorschriften des § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 130 Nr. 6 ZPO, die Telekopien nicht den für elektronische Dokumente geltenden Vorschriften zuordnen und die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie vorschreiben, sowie des § 56 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 174 Abs. 2 bis 4 ZPO, wo ebenfalls zwischen der Zustellung eines Schriftstücks durch Telekopie einerseits und eines elektronischen Dokuments andererseits unterschieden wird (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 -, juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen, 04.03.2016 - 5 A 302/14

    Zur Unwirksamkeit der Zustellung eines Bescheids mit Postzustellungsurkunde an

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19
    Insoweit sollten die bisherigen, aus den Vorgaben für schriftliche Dokumente von der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes abgeleiteten Formerfordernisse vielmehr unverändert bleiben (BT-Drs. 14/5561, S. 20, BT-Drs. 15/4067, S. 24, 44; BT-Drs. 17/12634, S. 27 zu § 130d Satz 2 ZPO; SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2016 - 5 A 302/14 -, juris Rn. 7).

    Denn in beiden Fällen kann die Klägerin wegen der bei Ablehnung des Zulassungsantrags eintretenden Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils nicht erneut Klage gegen den Beitragsbescheid erheben (SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2016 - 5 A 302/14 -, juris Rn. 7; vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 -, juris Rn. 4, und v. 10. Januar 2013 - 4 B 48.12 -, juris Rn. 2).

  • FG Hessen, 06.12.2018 - 4 K 1880/14

    § 52a FGO

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19
    Hiermit etwa im Einzelfall verbundene Nachweisprobleme hat der Gesetzgeber damit in Kauf genommen (vgl. HessFG, Beschl. v. 6. Dezember 2018 - 4 K 1880/14 -, juris Rn. 3 und 5).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19
    Dies entspricht der Auffassung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschl. v. 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 -, juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19
    Denn in beiden Fällen kann die Klägerin wegen der bei Ablehnung des Zulassungsantrags eintretenden Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils nicht erneut Klage gegen den Beitragsbescheid erheben (SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2016 - 5 A 302/14 -, juris Rn. 7; vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 -, juris Rn. 4, und v. 10. Januar 2013 - 4 B 48.12 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06

    Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat nach der Einführung des § 55a VwGO weiterhin an seiner Rechtsprechung festgehalten, dass ein Computerfax oder Funkfax kein elektronisches Dokument darstellt (BVerwG, Beschl. v. 30. März 2006 - 8 B 8.06 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19
    Denn in beiden Fällen kann die Klägerin wegen der bei Ablehnung des Zulassungsantrags eintretenden Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils nicht erneut Klage gegen den Beitragsbescheid erheben (SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2016 - 5 A 302/14 -, juris Rn. 7; vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 -, juris Rn. 4, und v. 10. Januar 2013 - 4 B 48.12 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19
    Wenn hinsichtlich der weiteren selbständig tragenden Begründung ein Berufungszulassungsgrund nicht vorliegt, kommt es auf die grundsätzliche Bedeutung von Fragen im Zusammenhang des anderen Begründungsstrangs nicht mehr an (vgl. zur st. Rspr. BVerwG, Beschl. v. 2. März 2016 - 2 B 66.15 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.09.2003 - 3 BN 1.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Zulässigkeit von

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19
    Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht ebenfalls selbstständig tragend darauf abgestellt, dass die Klage jedenfalls auch unbegründet wäre, weil die Bescheide des Beklagten vom 1. April 2016 und vom 2. Mai 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides rechtmäßig "sind" (vgl. zur Abgrenzung tragender Begründetheitserwägungen von obiter dicta BVerwG, Beschl. v. 4. September 2003 - 3 BN 1.03 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 10.09.2019 - 5 A 345/19

    Grundsteuererlass, Denkmalschutz, Erwerb unrentablen Grundbesitzes, Kausalität,

    6 Zwar ist ein Fax kein elektronisches Dokument, auf das § 55a VwGO Anwendung findet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 -, juris Rn. 3), so dass die Klage hier, anders als das Verwaltungsgericht meint, fristgemäß erhoben wurde.

    Soweit der Kläger bezüglich der Klageerhebung per Fax sinngemäß den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) geltend macht, kommt es darauf nicht an, da das Verwaltungsgericht die Klage selbstständig tragend auch als unbegründet angesehen hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 -, juris Rn. 4, m. w. N.).

  • VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20

    Einlegung der Erinnerung nach RVG § 11 Abs 3 S 2 mittels Online-Fax

    Gemäß dem auch von § 173 VwGO erfassten (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 -, juris Rn. 3) § 130 Nr. 6 ZPO 2001 sollen die vorbereitenden Schriftsätze die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie enthalten.

    An der Maßgeblichkeit auch der Hinweis-Variante aus dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - hat sich damit nichts geändert (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 -, juris Rn. 3; Hessisches LAG, Urteil vom 23. März 2022 - 6 Sa 1248/20 -, juris Rn. 26; LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 14 Ta 410/21 -, juris Rn. 11; LAG Nürnberg, Urteil vom 28. Mai 2021 - 8 Sa 310/20 -, juris Rn. 26).

    Dokumente, die auf diesem Wege übermittelt werden, zählen zu den schriftlichen Dokumenten, auch wenn sie elektronisch über das Internet oder ein Web-Interface übertragen werden (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 -, juris Rn. 3; Skrobotz, jurisPR-ITR 22/2019 Anm. 2; FG Münster, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 8 V 2/22 -, juris Rn. 13).

  • FG Münster, 22.02.2022 - 8 V 2/22

    Übermittlung des Klageantrags als elektronisches Dokument hinsichtlich der

    Das am 02.01.2022 eingegangene Telefax ist bereits - unabhängig davon, ob es über das Telefonnetz oder als Computerfax übersandt wurde - kein elektronisches Dokument (ebenso Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 06.12.2018, 4 K 1880/14, juris; Oberverwaltungsgericht Bautzen, Beschluss vom 09.07.2019, 5 A 327/19, juris; Schmieszek in Gosch, § 52a FGO Rn. 6; Brandis in Tipke/Kruse, § 52a FGO Rn. 5; a.A. Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 21.11.2017, 2 K 2108/16, und vom 02.10.2018, 2 K 302/18, beide juris).
  • FG Köln, 19.05.2022 - 6 K 1883/21

    Übermittlung des Antrags auf Durchführung der mündlichen Verhandlung als

    Das am 07.04.2022 eingegangene Telefax ist bereits - unabhängig davon, ob es über das Telefonnetz oder als Computerfax übersandt wurde - kein elektronisches Dokument (ebenso Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 06.12.2018, 4 K 1880/14, juris; Oberverwaltungsgericht Bautzen, Beschluss vom 09.07.2019, 5 A 327/19, juris; Schmieszek in Gosch, § 52a FGO Rn. 6; Brandis in Tipke/Kruse, § 52a FGO Rn. 5; a.A. Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 21.11.2017, 2 K 2108/16, und vom 02.10.2018, 2 K 302/18, beide juris).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 149/22

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Einlegung per Telefax; Pflicht zur

    Dokumente, die im Wege des Telefaxes, insbesondere auch des Computerfaxes, übermittelt werden, zählen deshalb zu den schriftlichen, nicht zu den elektronischen Dokumenten, auch wenn sie elektronisch über das Internet oder ein Web-Interface übertragen werden (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 - OLG Oldenburg a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 06.07.2022 - 5 A 327/20

    Altersgrenze; Ausnahme; Erkrankung

    Denn ist nur hinsichtlich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben, kann diese Erwägung hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (SächsOVG, Beschl. v. 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 -, juris Rn. 4).21 2. Aus dem Vortrag des Klägers ergeben sich solche ernstlichen Zweifel nicht.
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